GGL veröffentlicht Studie zum regulierten Online-Glücksspielmarkt
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder veröffentlichte am 16. März 2026 Ergebnisse einer von ihr beauftragten Studie zum illegalen Online-Glücksspiel und zur Kanalisierung. Laut Mitteilung lag der Anteil unerlaubter Online-Angebote in der Untersuchung bei 22,97 Prozent; regulierte Angebote machten damit mehr als drei Viertel des betrachteten Marktes aus.
Die Behörde betont zugleich, dass die Studie in den laufenden Evaluierungsprozess des Glücksspielstaatsvertrags 2021 einfließt. Aus einem Studienergebnis folgt keine Empfehlung für eine bestimmte Marke. Für Spieler ist die offizielle Whitelist der richtige Ausgangspunkt, wenn sie einen erlaubten Anbieter prüfen wollen.
Die GGL hat die Untersuchung in Auftrag gegeben; durchgeführt wurde sie laut Veröffentlichung vom Blockchain Research Lab gGmbH. Sie bezieht sich auf die Befragung von Glücksspielenden und auf die Frage, wie groß der unerlaubte Internetmarkt im Verhältnis zum regulierten Angebot ist. Das ist ein Forschungs- und Regulierungsbefund, keine Rangliste von Casinos und keine Aussage darüber, welches Angebot für eine einzelne Person geeignet wäre.
Die in der Mitteilung genannten 22,97 Prozent und die daraus abgeleiteten 77,03 Prozent gehören zum Untersuchungsrahmen der Studie. Sie dürfen nicht als unveränderliche Marktquote oder als persönliche Risikobewertung gelesen werden. Die Behörde selbst ordnet die Ergebnisse in den Evaluierungsprozess des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ein und verweist darauf, dass weitere Erkenntnisse zum Spielerschutz noch ausstehen.
Wichtig ist auch, was die Zahl nicht beantwortet: Sie bestätigt weder eine Auszahlungsgeschwindigkeit noch die Bonusbedingungen, den Kundendienst oder die rechtliche Verfügbarkeit eines bestimmten Portals. Wer einen Anbieter prüfen will, sollte deshalb die offizielle Whitelist für den konkreten Namen und die konkrete Domain nutzen. Ein ähnlicher Markenname oder ein Werbesiegel ersetzt diese Kontrolle nicht.
Die GGL beschreibt ihren Ansatz gegen illegales Angebot entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von Spieleherstellern und Anbietern bis zu Zahlungsdienstleistern, Marketing und Plattformstrukturen. Das erklärt, warum die Meldung nicht nur eine Marktzahl, sondern auch einen Aufsichtsansatz behandelt. Es wäre aber falsch, aus dieser Beschreibung eine Behauptung über jedes einzelne Unternehmen abzuleiten, das in diesen Bereichen tätig ist.
Für Leser ist der belastbare Kern der Nachricht deshalb klar begrenzt: eine von der GGL veröffentlichte Studie, ihr ausgewiesenes Ergebnis und ihre Rolle in einem laufenden Evaluierungsprozess. Die Originalquelle bleibt verlinkt, damit Methode und Kontext nachgelesen werden können. Wir benutzen die Studie nicht, um ein Casino zu bewerben oder ein illegales Angebot ohne behördliche Grundlage zu benennen.
Wir geben die Zahl nur mit der Quelle und ihrem Untersuchungsrahmen wieder. Sie ist keine Aussage über Sicherheit, Bonuswert oder Auszahlungsqualität eines einzelnen Casinos.
So grenzt die Quelle die Meldung ein
Die Meldung „GGL veröffentlicht Studie zum regulierten Online-Glücksspielmarkt“ stützt sich auf die Veröffentlichung von Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder vom 2026-03-16. Sie belegt den beschriebenen regulatorischen Vorgang, die Untersuchung oder Behördenmeldung für Deutschland; daraus folgt keine Empfehlung für ein Casino, einen Bonus oder eine Zahlungsart.
Prüfen Sie bei einer späteren Nutzung von „GGL veröffentlicht Studie zum regulierten Online-Glücksspielmarkt“ das Datum, die genaue Domain und den aktuellen Stand bei Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder. Eine ältere Meldung bestätigt weder eine heutige Lizenz noch aktuelle Kontobedingungen. Wird die Originalquelle aktualisiert, ist deren neueste Fassung maßgeblich.
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder belegt den in „GGL veröffentlicht Studie zum regulierten Online-Glücksspielmarkt“ beschriebenen Nachrichtenvorgang, nicht sämtliche Geschäftsbedingungen in Deutschland. Prüfen Sie Unternehmen, genaue Domain, aktuelle Lizenz, Zahlungen und Kontobedingungen getrennt. Notieren Sie das Prüfdatum, damit eine spätere Änderung nicht mit dem Stand bei Veröffentlichung verwechselt wird.
